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   BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B   

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https://dejure.org/2011,25538
BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B (https://dejure.org/2011,25538)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B (https://dejure.org/2011,25538)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B (https://dejure.org/2011,25538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 96 SGG, § 63 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - grundsätzliche Bedeutung - höchstrichterliche Klärung - Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheid Gegenstand eines früheren Verfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - grundsätzliche Bedeutung - höchstrichterliche Klärung - Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheid Gegenstand eines früheren Verfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - grundsätzliche Bedeutung - höchstrichterliche Klärung - Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheid Gegenstand eines früheren Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - grundsätzliche Bedeutung - höchstrichterliche Klärung - Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheid Gegenstand eines früheren Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Berücksichtigung hätte zB die Rechtsprechung des BSG finden müssen, wonach allein in der gerichtlichen Kostenentscheidung erstmals über die Kosten eines Widerspruchs gegen einen Bescheid mit unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung zu entscheiden ist, soweit dieser Bescheid Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden ist (BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R; BSG Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R) .
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Berücksichtigung hätte zB die Rechtsprechung des BSG finden müssen, wonach allein in der gerichtlichen Kostenentscheidung erstmals über die Kosten eines Widerspruchs gegen einen Bescheid mit unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung zu entscheiden ist, soweit dieser Bescheid Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden ist (BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R; BSG Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R) .
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 25.05.2011 - B 4 AS 29/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 43/16 B

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in einer Werkstatt für behinderte

    Ein Klärungsbedarf ist nicht mehr gegeben, wenn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte dafür geben, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; BSG Beschlüsse vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris; vom 9.9.2010 - B 13 R 173/10 B - Juris; vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris; vom 19.4.2011 - B 13 R 187/10 B - SozR 4-5050 § 22 Nr. 11; vom 25.5.2011 - B 4 AS 29/11 B - Juris) .
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Sie verkennen, dass als höchstrichterlich geklärt eine Rechtsfrage auch schon dann anzusehen ist, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 4 AS 29/11 B - Juris RdNr 7) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2014 - L 7 AS 814/12
    Ist nämlich eine Kostenentscheidung als Ausspruch im Widerspruchsbescheid enthalten, so kann diese direkt und isoliert mit einer Klage angegriffen werden (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2011 - L 9 AS 834/10 - und Urteil vom 21. März 2004 - L 3 KA 89/01; von Wulffen, SGB X, § 63 Rn 37; Krasney in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 63 SGB X Rn 32; Diering in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, § 63 Rn 40), ohne dass vorher noch ein gesondertes Widerspruchsverfahren durchgeführt werden müsste (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 609/11

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • SG Hildesheim, 26.06.2013 - S 31 AS 1715/11

    Kosten der Unterkunft, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen, § 12 WoGG,

    Aus der insoweit ersichtlichen Rechtsprechung der Obergerichte ergibt sich hinsichtlich der Frage, ob auch auf die Werte der Tabelle zu § 12 WoGG ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 Prozent zu gewähren ist, keine grundsätzlich abweichende Entscheidung (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG) und es ist auch nicht von einer klärungsbedürftigen Frage auszugehen (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG), weil die Kammer der Auffassung ist, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gibt, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B -).
  • SG Hildesheim, 29.10.2012 - S 25 AS 1296/11
    Eine direkte Klage ohne gesondertes Widerspruchsverfahren wird nach der ersichtlichen Rechtsprechung und Literatur nur bei einer Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid, nicht aber bei einer Kostenentscheidung im Abhilfebescheid, angenommen (vgl. dazu: Bundessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2011 - L 9 AS 834/10 - und Beschluss vom 7. Juni 2011 - L 7 AS 1253/10 NZB - und Urteil vom 21. März 2004 - L 3 KA 89/01; von Wulffen, SGB X, § 63 Rn 37; Krasney in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 63 SGB X Rn 32; Diering in Diering/Timme/Waschull, SGB X, § 63 Rn 40).
  • SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 1024/12

    Kosten der Unterkunft, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen, Sicherheitszuschlag

    Aus der insoweit ersichtlichen Rechtsprechung der Obergerichte ergibt sich hinsichtlich der Frage, ob auch auf die Werte der Tabelle zu § 12 WoGG ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 Prozent zu gewähren ist, keine grundsätzlich abweichende Entscheidung (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG) und es ist auch nicht von einer klärungsbedürftigen Frage auszugehen (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG), weil die Kammer der Auffassung ist, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gibt, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 612/11
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 611/11
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AS 610/11
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Rechts aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Klärung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - B 4 AS 29/11 B).
  • SG Hildesheim, 27.08.2012 - S 37 AS 1354/11

    Kosten der Unterkunft, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen, Sicherheitszuschlag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2012 - L 6 AS 874/11
  • SG Hildesheim, 01.08.2011 - S 25 AS 1401/10

    Kostenlast nach Untätigkeitsklage wegen vermeintlich unzulässigem Widerspruch

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